Geheime Reichssache „Johann Strauss“
01.10.2025 – 16.01.2026

Geheime Reichssache „Johann Strauss“

Museum Dorotheergasse
Der Donauwalzer und der Radetzkymarsch waren auch in der Zeit des Nationalsozialismus beliebte Melodien, die regelmäßig über die Radiosender als „deutsche Musik“ übertragen wurden. War es dabei schon unangenehm, dass zahlreiche Librettisten der Strauss`schen Operetten Juden waren, wäre das Bekanntwerden der teilweise jüdischen Abstammung des Walzerkönigs Johann Strauss dem NS-Regime äußerst ungelegen gekommen. Die Machthaber griffen deshalb zu einer beispiellosen, auch für sie einzigartigen Maßnahme: Sie erklärten das originale Matrikenbuch von St. Stephan in Wien, in dem die Hochzeit des Urgroßvaters Johann Michael Strauss mit Rosalia Buschinin am 11. Februar 1762 eingetragen war, zur geheimen Reichssache. Der Grund war, wie der damalige Pfarrer des Stephansdoms vermerkte: Johann Michael Strauss war „ein getauffter Jud“. Das Taufbuch wurde weggesperrt und eine Kopie angefertigt, in der die verhängnisvolle Hochzeit einfach gelöscht wurde.
 
Die Nürnberger Gesetze waren die wesentliche gesetzliche Basis für die Verfolgung von Jüdinnen und Juden im Nationalsozialismus. Da sich die Klassifikation, ob jemand als „jüdisch“ galt, an der Religion der Großeltern orientierte, wurden zahllose Menschen nun willkürlich zu „Juden“, die (oder deren Eltern) sich längst vom Judentum abgewandt hatten. Offenbar ging es im Ausnahmefall auch andersrum: Der „jüdisch versippte“ Johann Strauss wurde „arisiert“.